Die Promotion dient der Vertiefung des eigenständigen wissenschaftlichen Arbeitens und ist die Grundlage für eine weiterführende Laufbahn in Forschung und Lehre. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Masterstudium der Japanologie oder einer anderen geisteswissenschaftlichen Disziplin mit fachlicher oder inhaltlicher Nähe.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Ein blauer Doktorhut mit Quaste liegt auf einem Tisch.
Doktorhut & Talar. Foto: Christian Bär

Promovieren im Fach Japanologie

Japanologie bietet ein breites Spektrum an Forschungsthemen, die Sie durch eine Promotion vertiefen können. Wenn Sie im Fach Japanologie an der Universität Leipzig promovieren möchten, wenden Sie sich zunächst direkt an Prof. Dr. Steffi Richter, um sich über die Betreuungsmöglichkeiten Ihres Vorhabens thematisch sowie formal auszutauschen.

Die Durchführung der Promotion erfolgt sodann auf der Grundlage der Promotionsordnung der Fakultät für Geschichte, Kunst- und Regionalwissenschaften. Gemeinsam mit der Betreuerin oder dem Betreuer füllen Sie den Antrag auf Eintragung in die Doktorandenliste der Fakultät aus. Diese reichen Sie zusammen mit Ihrem Hochschulzeugnis im Dekanat der Fakultät ein. Den Ablauf einer Promotion von der Eintragung in die Doktorandenliste bis zur Veröffentlichung der Doktorarbeit (Dissertation) schildert die Promotionsordnung. Sie finden die derzeit gültige Fassung im Download-Bereich.

 

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