Die Promotion dient der Vertiefung des eigenständigen wissenschaftlichen Arbeitens und ist die Grundlage für eine weiterführende Laufbahn in Forschung und Lehre. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Masterstudium der Japanologie oder einer anderen geisteswissenschaftlichen Disziplin mit fachlicher oder inhaltlicher Nähe.
Promovieren im Fach Japanologie
Japanologie bietet ein breites Spektrum an Forschungsthemen, die Sie durch eine Promotion vertiefen können. Wenn Sie im Fach Japanologie an der Universität Leipzig promovieren möchten, wenden Sie sich zunächst direkt an Prof. Dr. Steffi Richter, um sich über die Betreuungsmöglichkeiten Ihres Vorhabens thematisch sowie formal auszutauschen.
Die Durchführung der Promotion erfolgt sodann auf der Grundlage der Promotionsordnung der Fakultät für Geschichte, Kunst- und Regionalwissenschaften. Gemeinsam mit der Betreuerin oder dem Betreuer füllen Sie den Antrag auf Eintragung in die Doktorandenliste der Fakultät aus. Diese reichen Sie zusammen mit Ihrem Hochschulzeugnis im Dekanat der Fakultät ein. Den Ablauf einer Promotion von der Eintragung in die Doktorandenliste bis zur Veröffentlichung der Doktorarbeit (Dissertation) schildert die Promotionsordnung. Sie finden die derzeit gültige Fassung im Download-Bereich.
- Informationen zur Aufnahme eines Promotionsstudiums finden Sie auf den Seiten der Fakultät für Geschichte, Kunst- und Regionalwissenschaften
- Für alle organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte ebenso an die Fakultät.
- Über Möglichkeiten der finanziellen Förderung informiert Sie die Research Academy Leipzig
- Beratung und Unterstützung bietet darüber hinaus der PromovierendenRat