Für die Prüfungsorganisation und die Einhaltung der Prüfungsordnung sind die einzelnen Fächer sowie das Prüfungsamt zuständig.
Sprechzeiten
- Die Sprechzeit von Frau Dr. Brandt und Herrn Banik fällt am Dienstag, dem 26.11.2024, wegen Teilnahme an einer Fortbildung aus.
- Bitte nutzen Sie ab dem 04.05.2023 für Anfragen an den Prüfungsausschuss Geschichte nur noch die neue Funktions-Emailadresse.
Studierende im Lehramt wenden sich bitte direkt an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge
Studien- und Prüfungsordnungen
Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge liegen in der Verantwortung der Fakultät und beinhalten allgemeine und fachspezifische Bestimmungen zu den Themen: Regelstudienzeit, Fristen, Arten und Bewertung der Prüfungsleistungen, Studiendauer, Aufbau des Studiums, Studienumfang, fachliche Voraussetzungen, Gegenstand der Prüfungen und Abschlussgrad.
Aufgaben und Zuständigkeit Prüfungsmanagement
Innerhalb der Fakultät sind für die einzelnen Studiengänge Prüfungsmanager:innen und die Prüfungsausschüsse für die Prüfungsorganisation und Einhaltung der Prüfungsordnung zuständig.
Die Prüfungsmanager:innen beraten Sie zu folgenden Themen:
- Prüfungsanmeldungen,
- Prüfungstermine/Meldefristen,
- Zulassung zur Prüfung,
- Rücktritt von der Prüfung,
- Widersprüche,
- Ausstellung von Leistungsnachweisen/Trancripts of Records
- Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen und Ausstellung von Zeugnissen
Aufgaben und Zuständigkeit Prüfungsausschüsse
Die Prüfungsausschüsse der Fakultät haben, anders als das Prüfungsmanagement, keine beratende Funktion, sondern eine Entscheidungsfunktion inne. Sie entscheiden beispielsweise über:
- Genehmigung eines Teilzeitstudiums
- Genehmigung Nachteilsausgleich
- Behandlung von Widersprüchen
Wichtige Hinweise zu Prüfungen, Zweit- und Drittversuchen sowie Anmeldungen
Mit der Modulanmeldung über TOOL/AlmaWeb sind Sie automatisch auch für die Prüfungsleistungen des entsprechenden Modules angemeldet. Eine gesonderte Prüfungsanmeldung ist nicht erforderlich.
Die Prüfungsabmeldung (=Modulabmeldung) ist laut Prüfungsordnung bis vier Wochen vor Veranstaltungsende formlos und ohne Begründung in AlmaWeb möglich (Klickanleitung).
- bis 06.01.2024 (23:59 Uhr) für das Wintersemester 2023/24
- bis 08.06.2024 (23:59 Uhr) für das Sommersemester 2024
Ob in der jeweiligen Prüfung der Erst-, Zweit- oder Drittversuch vorliegt, sehen Sie in AlmaWeb über folgenden Klickpfad:
- Studium > Leistungen > Modulergebnisse > ganz rechts auf Prüfungen
Zweitversuch
Die Wiederholungsprüfung (= Zweitversuch) muss laut Prüfungsordnung innerhalb eines Jahres abgelegt werden. Um sich für eine Prüfungswiederholung anzumelden, ist keine erneute Modulanmeldung notwendig.
- Informieren Sie bitte Ihre:n zuständige:n Prüfungsmanager:in, z.B. via E-Mail. Diese:r stellt für Sie die Wiederholungsprüfung in AlmaWeb ein. Ihre Anmeldung zur Prüfung sehen Sie in Ihrem Studienkonto unter dem Reiter "Prüfungen".
- Informieren Sie bitte formlos auch die:den zuständige:n Prüfer:in bzw. die:den Modulverantwortliche:n.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Prüfungstermine für die Studiengänge, welche von Frau Dr.in Brandt betreut werden.
Übersicht Prüfungstermine SoSe 2024 (Stand 11.06.2024)
350 KB
Die gemeldeten Prüfungstermine von allen Studiengängen sind zudem in AlmaWeb unter dem Reiter Prüfungen hinterlegt.
Studierende unserer Universität können ihren Notenspiegel und Informationen zu angemeldeten Prüfungen über ihren Account im Studienportal AlmaWeb einsehen.
Es erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung über nicht bestandene Prüfungen. Bitte informieren Sie sich an den Instituten oder beim Modulverantwortlichen über die Wiederholungsprüfungstermine.
Wenn Sie aufgrund von Krankheit nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, reichen Sie Krankenschein zusammen mit dem ausgefüllten Formular für Krankmeldungen binnen 3 Werktagen (prüfungsterminbezogen) im Prüfungsmanagement ein. Eine weitere Mitteilung (E-Mail bzw. telefonisch) ist nicht notwendig. Es zählt der Eingang des Krankenscheins im Original.
Informationen zur elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU):
Bitte reichen Sie die "Ausfertigung für den Arbeitgeber" ein. Sollte Ihnen diese aufgrund der Umstellung auf das elektronische Meldeverfahren an die Krankenkassen nicht mehr ausgestellt werden, lassen Sie sich bitte in der Arztpraxis die "Ausfertigung für Versicherte" ausstellen, machen bitte den Diagnoseschlüssel unkenntlich und reichen dann diese Ausfertigung beim Prüfungsmanagement ein.
Die Krankschreibung wird im AlmaWeb für die entsprechende Modulprüfung verbucht (Prüfungen -> Modulergebnisse -> Modul auswählen -> Prüfungen).
Bei einer Krankschreibung für eine Modulprüfung gilt automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht notwendig, da diese automatisch aufgrund der Krankschreibung erfolgt.
Eine nochmalige Modulanmeldung ist nicht möglich. Ein wiederholter Veranstaltungsbesuch ist gegebenenfalls mit Zustimmung des/der Dozierenden möglich. Wird der nächste Prüfungstermin unentschuldigt nicht wahrgenommen, gilt dies als nicht bestandener Versuch.
Anmeldung Abschlussarbeit
Anmeldung zur Bearbeitung (23 Wochen) der Bachelor-/Master-Abschlussarbeit
Empfohlen werden folgende Zeiträume
- für den Abschluss im Wintersemester 2024/2025: bis 27.05.2024
- für den Abschluss im Sommersemester 2025: bis 11.12.2024
Je nach Studiengang können Abschlussarbeiten ganzjährig angemeldet werden. Bitte kontaktieren Sie direkt den bzw. die zuständige Betreuer:in.
Die Formulare zur Anmeldung der Abschlussarbeit finden Sie rechts auf dieser Webseite.
Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen
Wenn die Leistungen an unserer Universität im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften erbracht wurden, ist keine formale Anrechnung über die Studienfachberatung oder den Prüfungsausschuss notwendig.
Module und Prüfungsergebnisse können direkt beim Prüfungsmanagement verbucht werden.
Für alle anderen Fälle nutzen Sie bitte die Anerkennungsvorlagen.
Zur Antragstellung gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Studienfachberatung
- Bringen Sie bitte alle notwendigen und aussagekräftigen Dokumente und Nachweise der erbrachten Studienleistungen (wie zum Beispiel Transcript of Records, Modulbeschreibungen) in Kopie mit
- Überlegen Sie im Vorfeld, wo bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden können - gilt vor allem für den Bachelor (zum Beispiel im Kernfach, Wahlpflicht, Wahlbereich)
- Für die Anrechnung selbst nutzen Sie bitte die Anerkennungsvorlage
Anerkennungsvorlagen
Das Prüfungsmanagement hat in Zusammenarbeit mit dem Justiziariat Vorlagen für die Anerkennung erbrachter Studienleistungen erstellt.
Anerkennung von Lehrveranstaltungen
184 KB
Anerkennung von Modulen
178 KB
Anerkennung von an einer anderen Universität erbrachten Leistung
206 KB
Anerkennung Studiengangswechsel an der UL
189 KB
FAQ Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit steht meist am Ende des Studiums und ist mit einer Reihe von Formalia verbunden. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie im folgenden FAQ.
-
Formalia vor dem Schreiben der Arbeit und Anmeldung
Die Anmeldung die Abschlussarbeit ist erst möglich, wenn Sie mindestens 120 LP nachweisen können. Die meisten Studierenden schreiben die Bachelorarbeit studienbegleitend im 5. oder 6. Semester. Die Arbeit selbst umfasst einen Arbeitsumfang von 10 LP.
In vielen Studiengängen gibt es begleitend zur Bachelorarbeit ein verpflichtendes "Absolventenkolloquium" bzw. Vertiefungsmodul. Dieses bietet in der Vorbereitungs- oder Schreibphase die Möglichkeit, die eigene Arbeit, Methodik und Forschungsfrage vorzustellen.
Erst wenn Sie erste Themenideen entwickelt haben, sollten Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer suchen. Verschaffen Sie sich einen Überblick, zu welcher Person am Institut dieses Thema passen könnte und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bringen Sie den Antrag zur Bachelorarbeit ausgedruckt oder in digitaler Form zum Gespräch mit.
Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, für Ausnahmen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der jeweiligen Institute. Achten Sie bitte darauf, dass zwischen Anmeldung und Abgabe genügend Zeit liegt. Es gibt zusätzlich empfohlene Anmeldefristen Ende Mai und Mitte Dezember. Wenn Sie diese Anmeldefrist einhalten, ist der Abschluss im darauffolgenden Semester gewährleistet.
Als Beispiel: Melden Sie Ihre Abschlussarbeit fristgerecht bis Mitte Dezember an, können Sie sichergehen, dass Sie Ihr Studium zum Ende des kommenden Sommersemesters abschließen werden.
Das Thema der Arbeit wird spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrages im Prüfungsamt ausgegeben. Sie können es maximal einmal ändern, allerdings nur innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung. Diese Änderung ist im Studienbüro/Prüfungsmanagement vorzunehmen. Möchten Sie Ihr Thema danach noch ändern, gilt der neue Versuch als 1. Wiederholungsversuch.
Einen konkreten Titel brauchen Sie für die Antragstellung nicht, denn Thema und Titel der Arbeit sind nicht identisch. Den Titel der Arbeit können Sie ganz zum Schluss vor Abgabe der Arbeit formulieren, da er spezifischer als das Thema ist und die These der Arbeit genau auf den Punkt bringen soll.
- Füllen Sie nur die Kopfzeile des Antragformulars aus (Name, Matrikelnummer, Kernfach, E-Mail und Unterschrift). Zur Antragstellung muss noch kein konkreter Titel vorliegen, es reicht das Thema der Bachelorarbeit. Das Antragsformular ist auch digital ausfüllbar.
- Geben Sie Ihren Antrag bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer im Institut ab. Diese Person "stellt" auch den Antrag. Das bedeutet, dass alles Weitere inklusive das Thema von der betreuenden Person ausgefüllt wird. Die Unterschriften von Betreuenden und Prüfungsausschussvorsitzendem werden dann eingeholt.
- Als letztes müssen Sie im Prüfungsmanagement das Thema offiziell entgegen nehmen und mit Unterschrift bestätigen. Dies kann einerseits direkt vor Ort während der Sprechzeiten geschehen oder via E-Mail. Erst danach starten Ihre 23 Wochen Bearbeitungszeit.
Im Doppelstudium besteht die Möglichkeit, mit Einverständnis der Fächer eine gemeinsame interdiszipläre Abschlussarbeit zu schreiben. Die erstellte Handreichung gibt über Form und Organisation Auskunft (Link).
-
Schreiben und abgeben
Erkundigen Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten der Institute bzw. direkt bei Ihrer:n Betreuer:in über die Formalia. Üblich sind folgende:
- Umfang: 30 -- 40 Seiten
- Schriftart: Times New Roman
- Schriftgröße: 12pt
- Zeilenabstand: 1,5
Die jeweilige Prüfungsordnung regelt im §19, ob zwei bzw. drei gedruckte Exemplare und ob eine elektronische Version (als CD, USB-Stick oder als Datei per E-Mail) abgegeben werden müssen.
Bitte fügen Sie der Arbeit eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung bei, die eingebunden und unterschrieben ist. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:
- Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Bachelorarbeit selbstständig und nur unter Verwendung der angegebenen Literatur und Hilfsmittel angefertigt habe. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Stellen sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht veröffentlicht. Ich versichere außerdem, dass die elektronische Version dieser Arbeit mit der gedruckten Form übereinstimmt.
- Datum Unterschrift
Die Arbeiten können per Post an das Prüfungsmanagement geschickt werden, es zählt dabei immer das Datum des Poststempels. Auch die persönliche Abgabe der Arbeiten nach Absprache ist möglich. Zudem kann auch der Fristenbriefkasten der Universität Leipzig in der Goethestraße 3-5 genutzt werden.
Die Arbeit kann jederzeit eher eingereicht werden; natürlich erfolgt dann auch die Begutachtung früher.
Auf formlosen Antrag an den:die Vorsitzende:n des Prüfungsausschusses kann die Bearbeitungszeit aus Gründen, die nicht selbst verschuldet sind (z.B. schwerwiegende Erkrankung) für einen kurzen Zeitraum verlängert werden. Über mögliche Verlängerungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Krankschreibungen unabhängig davon im Prüfungsmanagement einzureichen. Diese verlängern den Abgabetermin um die Anzahl der Krankentage.
-
Nach der Arbeit
Spätestens zwei Monate nach Abgabe gehen die Gutachten im Prüfungsamt ein und die Note wird in AlmaWeb verbucht. Die Gutachten dürfen Sie einsehen oder sich von Gutachter:in per E-Mail zuschicken lassen, sobald der Benotungsprozess abgeschlossen ist. Sie geben Ihnen wertvolle Hinweise bezüglich der Stärken und Schwächen Ihrer Arbeit.
Die Endnote der Bachelorarbeit ergibt sich wie folgt. Wenn die Bewertungen der beiden Gutachten „ausreichend“ (4,0) oder besser sind und nicht mehr als 2,0 auseinander liegen, berechnet sich die Endnote als der Durchschnitt der beiden Noten. Wenn beide Noten „nicht ausreichend“ (5,0) sind, ist die Arbeit nicht bestanden. Wenn eine der beiden Noten „nicht ausreichend“ (5,0) ist oder wenn die Noten der beiden Gutachten mehr als 2,0 auseinander liegen, bestellt der:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine:n dritte:n Gutachter:in. Die Endnote errechnet sich dann als Durchschnitt der beiden besseren Noten, falls sie „ausreichend“ (4,0) oder besser sind. Sind zwei der drei Noten „nicht ausreichend“ (5,0), ist die Endnote „nicht ausreichend“ (5,0). Sollten Sie nicht bestehen, können Sie die zwei Mal wiederholen. Die Wiederholung muss dann aber zu einem anderen Thema erfolgen. (§19 PO, Abs. 9 und 10).
§12 der Prüfungsordnung legt fest, wie sich die Note der Bachelorprüfung aus allen Bereichen (Kernfach, Wahlbereich, Schlüsselqualifikationen) errechnet und wie die Bachelorarbeit gewichtet ist.
Nach Eingang aller Noten wird Ihr Zeugnis ausgestellt. Laut Prüfungsordnung hat das Prüfungsmanagement dazu 4 Wochen Zeit. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens kann sich die Zeugnisausstellung leider verzögern.
Sie werden via E-Mail informiert, wenn Ihr Zeugnis zur Abholung im Büro der:s Prüfungsmanager:in bereit liegt. Sind Sie persönlich verhindert, können Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Abholung schriftlich bevollmächtigen.