Für den Studiengangwechsel und die Anerkennung von Studienleistungen beachten Sie bitte folgende Informationen für Bachelor- und Masterstudierende.

Auf Grundlage der Lissabon Konvention und der Empfehlung von der Hochschulrektorenkonferenz (Projekt nexus) wird die Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen und -zeiten vorgenommen. 

 

Wichtig ist, dass andere Studierende nicht benachteiligt werden und die Verhältnismäßigkeit der Anrechnung gewährleistet ist. Der Kompetenzvergleich spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Ablauf für Studierende der Fakultät

Zur Antragstellung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Studienfachberatung
  • Bringen Sie bitte alle notwendigen und aussagekräftigen Dokumente und Nachweise der erbrachten Studienleistungen (wie zum Beispiel Transcript of Records, Modulbeschreibungen) in Kopie mit
  • Überlegen Sie im Vorfeld, wo bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden können - gilt vor allem für den Bachelor (zum Beispiel im Kernfach, Wahlpflicht, Wahlbereich)
  • Für die Anrechnung selbst nutzen Sie bitte die Anerkennungsvorlagen

Entscheidend bei der Anrechnung von Studienleistungen ist die Vergleichbarkeit Module/Lehrveranstalten wie Workload, Inhalte und/oder erlernten Komptenzen.

Module beziehungsweise Lehrveranstaltungen können vor allem im Bachelor auf verschiedene Bereiche anerkannt werden:

  • auf Module
  • auf Bereiche (wie Wahlpflicht, Wahlbereich, Wahlfach, Schlüsselqualifikationen)

Bewerbung für höhere Fachsemester – Verfahren

Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist zu beachten, dass Sie neben der Bewerbung in AlmaWeb, auch eine Anerkennung von Studienzeiten bei der zuständigen Studienfachberatung vorgenommen werden müssen. Die Bestätigung ist Grundlage für die Zulassung.

Einstufungsformular für ein HÖHERES FACHSEMESTER
PDF 1 MB

Erst nach der Zulassung und Immatrikulation in den Studiengang erfolgt die Anrechnung von vorher erbrachten Studienleistungen über die Studienfachberatung oder den zuständigen Prüfungsausschuss.

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