Für die Prüfungsorganisation und die Einhaltung der Prüfungsordnung sind die einzelnen Fächer sowie das Prüfungsamt zuständig.
Studierende im Lehramt wenden sich bitte direkt an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge
Studien- und Prüfungsordnungen
Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge liegen in der Verantwortung der Fakultät und beinhalten allgemeine und fachspezifische Bestimmungen zu den Themen: Regelstudienzeit, Fristen, Arten und Bewertung der Prüfungsleistungen, Studiendauer, Aufbau des Studiums, Studienumfang, fachliche Voraussetzungen, Gegenstand der Prüfungen und Abschlussgrad.
Aufgaben und Zuständigkeit Prüfungsmanagement
Innerhalb der Fakultät sind für die einzelnen Studiengänge Sachbearbeiter*innen für Prüfungsangelegenheiten und die Prüfungsausschüsse für die Prüfungsorganisation und Einhaltung der Prüfungsordnung zuständig.
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter beraten Sie zu folgenden Themen:
- Prüfungsanmeldungen,
- Prüfungstermine/Meldefristen,
- Zulassung zur Prüfung,
- Rücktritt von der Prüfung,
- Widersprüche,
- Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen und der Ausstellung von Zeugnissen
Aufgaben und Zuständigkeit Prüfungsausschüsse
Die Prüfungsausschüsse der Fakultät haben, anders als das Prüfungsamt, keine beratende Funktion, sondern eine Entscheidungsfunktion inne. Sie entscheiden beispielsweise über:
- Anrechnung von Leistungen aus einem früheren Studium
- Genehmigung eines Teilzeitstudiums
- Widerspruch gegen eine endgültig nicht bestandene Prüfung
- Genehmigung Nachteilsausgleich
Alles Wichtiges zu Prüfungen, Wiederholungen und Anmeldungen
Hinweise zur Anmeldung der Wiederholungsprüfung
Um sich für eine Prüfungswiederholung anzumelden, ist keine erneute Modulanmeldung notwendig.
Informieren Sie bitte Ihre/Ihren zuständige/zuständigen Prüfungsamtsmitarbeiterin/-mitarbeiter, beispielsweise per E-Mail. Dieser stellt im AlmaWeb für Sie die Wiederholungsprüfung ein. Ihre Anmeldung zur Prüfung sehen Sie in Ihrem Studienkonto unter dem Reiter "Prüfungen".
Informieren Sie formlos bitte auch die/den zuständige/zuständigen Dozentin/Dozenten oder die Modulverantwortliche/den Modulverantwortlichen.
Studierende unserer Universität können ihren Notenspiegel und Informationen zu angemeldeten Prüfungen über ihren Account im Studienportal AlmaWeb einsehen.
Es erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung über nicht bestandene Prüfungen. Bitte informieren Sie sich an den Instituten oder beim Modulverantwortlichen über die Wiederholungsprüfungstermine.
Wenn Sie auf Grund von Krankheit nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, legen Sie Ihren Krankenschein von 3 Werktagen im Prüfungsamt vor. Eine weitere Mitteilung (E-Mail bzw. telefonisch) ist nicht notwendig. Es zählt der Eingang des Krankenscheins im Original.
Die Krankschreibung wird im AlmaWeb für die entsprechende Modulprüfung verbucht (Prüfungen -> Modulergebnisse -> Modul auswählen -> Prüfungen).
Bei einer Krankschreibung für eine Modulprüfung, gilt automatisch der nächste Prüfungstermin dieses Moduls. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht notwendig, da diese automatisch aufgrund der Krankschreibung erfolgt.
Eine nochmalige Modulanmeldung ist nicht möglich. Ein wiederholter Veranstaltungsbesuch ist gegebenenfalls mit Zustimmung des/der Dozierenden möglich. Wird der nächste Prüfungstermin unentschuldigt nicht wahrgenommen, gilt dies als nicht bestandener Versuch.
Anmeldung Abschlussarbeit
Verlängerte Abgabefristen aufgrund von Corona
Anmeldung zur Bearbeitung (23 Wochen) der Bachelor-/Master-Abschlussarbeit
Empfohlen werden folgende Zeiträume
- für den Abschluss im Wintersemester 2021/2022: bis 27.05.2021
- für den Abschluss im Sommersemester 2022: bis 11.12.2021
Je nach Studiengang können Abschlussarbeiten ganzjährig angemeldet werden. Bitte kontaktieren Sie direkt den bzw. die zuständige Betreuerin.
Die Formulare zur Anmeldung der Abschlussarbeit finden Sie rechts auf dieser Homepage.
Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen
Wenn die Leistungen an unserer Universität im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften erbracht wurden, ist keine formale Anrechnung über die Studienfachberatung oder den Prüfungsausschuss notwendig.
Module und Prüfungsergebnisse können direkt beim Prüfungsmanagement verbucht werden.
Für alle anderen Fälle nutzen Sie bitte die Anerkennungsvorlagen.
Zur Antragstellung gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Studienfachberatung
- Bringen Sie bitte alle notwendigen und aussagekräftigen Dokumente und Nachweise der erbrachten Studienleistungen (wie zum Beispiel Transcript of Records, Modulbeschreibungen) in Kopie mit
- Überlegen Sie im Vorfeld, wo bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden können - gilt vor allem für den Bachelor (zum Beispiel im Kernfach, Wahlpflicht, Wahlbereich)
- Für die Anrechnung selbst nutzen Sie bitte die Anerkennungsvorlage
Anerkennungsvorlagen
Das Studienbüro hat in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt und dem Justiziariat Vorlagen für die Anerkennung erbrachter Studienleistungen erstellt.
Anerkennung von Lehrveranstaltungen
184 KB
Anerkennung von Modulen
178 KB
Anerkennung an einer anderen Universität erbrachten Leistungen
133 KB
Anerkennung Studiengangswechsel an der UL
189 KB
Bachelor's Thesis
- At the end of one’s studies students are expected to produce a bachelor’s thesis in accordance to various related formalities.
- Students are expected to choose a topic on their own with which they either rework a theoretical problem and academic discussion or examine a suitable empirical phenomenon.
- Important questions and answers regarding the wiriting process can be obtained in the provided FAQ on the german version of this website.
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Schreiben und abgeben
Die jeweilige Prüfungsordnung regelt im §19, ob zwei bzw. drei gedruckte Exemplare und ob eine elektronische Version (als CD, USB-Stick, oder als Datei per Email) abgegeben werden müssen.
Bitte füge der Arbeit eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung bei, die eingebunden und unterschrieben ist. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut haben:
- Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Bachelorarbeit selbstständig und nur unter Verwendung der angegebenen Literatur und Hilfsmittel angefertigt habe. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Stellen sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht veröffentlicht. Ich versichere außerdem, dass die elektronische Version dieser Arbeit mit der gedruckten Form übereinstimmt.
- Datum Unterschrift
Die Arbeiten können per Post an das Prüfungsamt geschickt werden, es zählt dabei immer das Datum des Poststempels. Weiterhin können die Arbeiten nach Absprache auch persönlich und/oder in die Briefkästen der Prüfungsmanager:in geworfen werden.
Auf formlosen Antrag an den:die Vorsitzende:n des Prüfungsausschusses kann die Bearbeitungszeit aus Gründen, die nicht selbst verschuldet sind (z.B. schwerwiegende Erkrankung) für einen kurzen Zeitraum verlängert werden. Über mögliche Verlängerungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Weiterhin gibt es die Möglichkeit Krankschreibungen unabhängig davon im Prüfungsamt einzureichen. Diese verlängern den Abgabetermin um die Anzahl der Krankentage.
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Nach der Arbeit
Spätestens zwei Monate nach Abgabe gehen die Gutachten im Prüfungsamt ein und die Note wird in AlmaWeb verbucht. Die Gutachten dürfen sie einsehen oder sich von Gutachterin oder Gutachter per Email zuschicken lassen, sobald der Benotungsprozess abgeschlossen ist. Sie geben Ihnen wertvolle Hinweise bezüglich der Stärken und Schwächen Ihrer Arbeit.
Die Endnote der Bachelorarbeit ergibt sich wie folgt. Wenn die Bewertungen der beiden Gutachten „ausreichend“ (4,0) oder besser sind und nicht mehr als 2,0 auseinander liegen, berechnet sich die Endnote als der Durchschnitt der beiden Noten. Wenn beide Noten „nicht ausreichend“ (5,0) sind, ist die Arbeit nicht bestanden. Wenn eine der beiden Noten „nicht ausreichend“ (5,0) ist oder wenn die Noten der beiden Gutachten mehr als 2,0 auseinander liegen, bestellt der:die Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine:n dritte:n Gutachter:in. Die Endnote errechnet sich dann als Durchschnitt der beiden besseren Noten, falls sie „ausreichend“ (4,0) oder besser sind. Sind zwei der drei Noten „nicht ausreichend“ (5,0), ist die Endnote „nicht ausreichend“ (5,0). Sollten Sie nicht bestehen, können Sie die zwei Mal wiederholen. Die Wiederholung muss dann aber zu einem anderen Thema erfolgen. (§19 PO, Abs. 9 und 10).