Die Studienberatung unterstützt Sie gern bei der Vorbereitung und Organisation Ihres Studiums und informiert über konkrete Studienabläufe. Im Verlauf soll die Eigeninitiative der Studierenden gestärkt werden.
Der Prüfungsausschuss und das Prüfungsmanagement (Studienbüro) verantworten die rechtmäßige Verwaltung Ihrer Prüfungsleistungen. Beide Institutionen stehen Ihnen ebenfalls bei entsprechenden Fragen zur Verfügung.
Studentische Studienberatung:
Auch der Fachschaftsrat Geschichte kann kompetenter Ansprechpartner oder Vermittler bei speziellen Problemen und Fragestellungen rund um das Studium sein.
Bitte beachten Sie, dass die Beratung nicht rechtsverbindlich ist. In Zweifelsfällen und bei allen Entscheidungsfragen sollten die StudienfachberaterInnen kontaktiert werden.
Ansprechpartner
Mitglieder
- JProf. Dr. Sebastian Röbert (Vorsitzender)
- Prof. Dr. Ulrich Veit
- Prof. Dr. Dirk van Laak
- Dr. Frank Britsche (wiss. Mitarbeiter)
- Lisa Faulmann (Studentin)
Aufgaben
- Anträge auf Ausnahmeregelungen, die mit den Inhalten des Studiums zusammenhängen (Nachteilsausgleich, Teilzeitstudium etc.)
- Zulassung zu zweiten Wiederholungsprüfungen
- Anträge zu Abschlussarbeiten (Bachelor/Master), Einreichung, Abgabefristverlängerungen
- Prüfung der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Mittlere und Neuere Geschichte (jedes Wintersemester)
- Prüfung von Täuschungsversuchen/Plagiaten
Anrechnung von Leistungen:
Bitte senden Sie diese Anträge an das Historische Seminar, Frau Dr. Katrin Gurt, 04081 Leipzig. Für Anrechnungen von Leistungen aus anderen Universitäten werden immer begaubigte Kopien in Papierform benötigt (kein Mailanhang).
Information zur Einordnung von Studienleistungen, die am Historischen Seminar erbracht werden
Leistungsnachweise aus Lehrveranstaltungen in den Teilgebieten Sächsische Landesgeschichte, Ost- und Südosteuropäische Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und Historische Hilfswissenschaften/Archivwissenschaft werden je nach deren zeitlicher Zuordnung in der jeweiligen Hauptperiode der betreffenden Studien- und Prüfungsordnung eingegliedert. Hierfür ist kein gesonderter Antrag nötig.
Information zum Verfahren bei nicht bestandenen Modulprüfungen
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung hat innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als endgültig nicht bestanden. Die erste Wiederholungsprüfung kann noch im gleichen Semester, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses stattfinden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur auf Antrag beim Prüfungsausschuss Geschichte in besonders begründeten Ausnahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden.
Ansprechpartner
Mitglieder
- Prof. Dr. Markus Deufert (Vorsitzender)
- apl. Prof. Dr. Peter Grossardt
- Dr. Oliver Bräckel
- Alexander Plate (Student)
Aufgaben
- Anträge auf Ausnahmeregelungen, die mit den Inhalten des Studiums zusammenhängen (Nachteilsausgleich, Teilzeitstudium etc.)
- Anrechnung von außerhalb erbrachten Leistungen/(Sprach)-Äquivalenzbescheinigungen
- Zulassung zu zweiten Wiederholungsprüfungen
- Anträge zu Abschlussarbeiten (Master), Einreichung, Abgabefristverlängerungen
- Prüfung der fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Klassische Antike (jedes Wintersemester)
- Prüfung von Täuschungsversuchen/Plagiaten
Information zum Verfahren bei nicht bestandenen Modulprüfungen
Die Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung hat innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als endgültig nicht bestanden. Die erste Wiederholungsprüfung kann noch im gleichen Semester, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses stattfinden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur auf Antrag beim Prüfungsausschuss Klassische Antike in besonders begründeten Ausnahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden.
Doppelbelegung von Modulen
Achtung: Die mehrfache Belegung und Anrechnung von Modulen mit der gleichen Modulnummer (auch bei unterschiedlichen Lehrinhalten) ist nicht möglich.
Abmeldung von Modulen und Prüfungen können bis etwa vier Wochen vor Ende der Veranstaltungszeit selbständig in AlmaWeb vorgenommen werden. Danach muss eine Abmeldung beim Prüfungsausschuss schriftlich und begründet beantragt werden.
Rücktritt von einer Prüfung
- wegen eines ausstehenden Leistungsnachweises: Hier bitten wir um eine formlose schriftliche Mitteilung über das Prüfungsamt an den Prüfungsausschuss Geschichte.
- wegen Krankheit: Beginnt die Erkrankung vor dem Prüfungstermin, schicken Sie bitte das ärztliche Attest vor dem Prüfungstermin an das Prüfungsamt; fällt die Erkrankung mit dem Prüfungstermin zeitnah zusammen, so reichen Sie das ärztliche Attest innerhalb von drei Tagen nach Ausstellung beim Prüfungsamt ein.
- aus anderen Gründen: Rücktritte aus anderen als den oben genannten Gründen sind genehmigungspflichtig und müssen vom Prüfungsausschuss entschieden werden; deshalb sind diese Anträge schriftlich mit Begründung des Rücktritts über das Prüfungsamt an den Prüfungsausschuss zu richten. Eine Ablehnung ist möglich.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung gilt diese als nicht bestanden.
Prüfungsergebnisse sind nach Eingang im Prüfungsamt online ersichtlich. Es erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung über nicht bestandene Prüfungen. Bitte informieren Sie sich an den Instituten oder bei den Modulverantwortlichen über die Termine der Wiederholungsprüfungen.