Vom wöchentlichen Stundenplan über die Modulwahl, die Organisation eines Praktikums, Studium an anderen Orten, die Bachelorarbeit bis hin zur Exmatrikulation: Das Studium an einer Universität kann ganz schön verwirrend sein. Wir stellen alles Wichtige zusammen, damit Sie Ihre Möglichkeiten im Bachelorstudium am besten nutzen können. Unser Tipp: Bleiben Sie immer auf der Suche nach Angeboten, die Ihnen zur Verwirklichung Ihrer Ziele helfen. Es gibt unzählige Gelegenheiten dazu in Universität, Stadt und Umgebung.
Studienalltag
Jedes neue Semester wirft Fragen zur Organisation von Modulen auf. Unsere Übersicht gibt Ihnen auch in höheren Semestern gute Antworten. Bei Fragen speziell zu schwierigen Situationen im Studium gibt unsere Linksammlung Orientierung.
Praktikum
Zwischen dem 2. und dem 5. Semester absolvieren Sie im Bachelorstudium ein Praktikum. Den Praktikumsplatz organisieren Studierende selbstständig. Sollten Sie dennoch Zweifel haben, ob die Organisation den Anforderungen entspricht, senden Sie uns eine kurze E-Mail.
Ein Empfehlungsschreiben ist häufig gefordert (auch z.B. bei Stipendien) oder ergänzt sinnvoll Ihre Bewerbung. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts befugt, Ihnen ein Empfehlungsschreiben auszustellen. Senden Sie Ihre Anfrage mindestens 2 Wochen vorher mit folgenden Anlagen:
- aktuellen Lebenslauf (mit Noten)
- ein Transcript of Records Ihrer bisherigen Studienlieistungen
- Angabe über das Praktikum/Stelle auf das Sie sich bewerben
- Ihr Motivationsschreiben
- ein Gutachtenformular (falls vorhanden)
Sie absolvieren ein Praktikum im Umfang von sechs Wochen mit einer Mindeststundenzahl von 38h/Woche (Gesamt: mind. 228h). Wenn Sie Ihr Praktikum in Teilzeit absolvieren möchten, verlängert sich die Wochenzahl dementsprechend. Die verbleibenden Arbeitsstunden entsprechen der Suche einer Praktikumsstelle (36h) und dem Schreiben eines Berichts (36h). Sie können das Praktikum aufsplitten und an höchstens zwei verschiedenen Stellen absolvieren. Der Bericht sollte sich dann jedoch mit lediglich einer der beiden Stellen befassen.
Das Praktikumsmodul beinhaltet das Schreiben eines Berichtes im Umfang von 6 Seiten (Times New Roman, 1,5 Zeilenabstand), der darstellt, was die/der Studierende durch das Praktikum gelernt hat. Bitte melden Sie spätestens mit Antritt des Praktikums auch das Modul „Praktikum“ im Almaweb an. Nach Abschluss des Praktikums schicken Sie den Bericht in digitaler Form als PDF, sowie eine formale Praktikumsbestätigung (eine Beurteilung ist nicht nötig), die den Zeitraum des Praktikums erkennen lässt, per E-Mail an Frau Veit im Sekretariat: E-Mail schreiben
Zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Institutes lesen Ihren Bericht und bewerten ihn mit bestanden/nicht bestanden. Spätestens zwei Monate nach Einreichung erscheint die abgeschlossene Prüfungsleistung in Ihrem AlmaWeb-Profil. Sollte dies widererwartend nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an Frau Veit.
Im Modul Praktikum erwerben Sie 10 Leistungspunkte. Es handelt sich um ein Pflichtmodul. Sollten Sie darüber einen Nachweis für Praktikumsgeber benötigen, stellen wir diesen gern aus.
Auswärts studieren
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit steht meist am Ende des Studiums und ist mit einer Reihe von Formalia verbunden. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie im folgenden FAQ.
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Vor der Arbeit
Sie können die Arbeit erst anmelden, wenn Sie mindestens 120 LP nachweisen können. Die meisten Studierenden schreiben die Bachelorarbeit studienbegleitend im 5. oder 6. Semester. Die Arbeit selbst umfasst einen Arbeitsumfang von 10 LP.
Das Pflichtmodul "Absolventenkolloquium" bietet in der Vorbereitungs- oder Schreibphase die Möglichkeit, Ideen zu besprechen, ein umfangreiches Exposé zu erstellen oder ein Kapitel zur Diskussion zu stellen. Der kollektive Prozess hilft Ihnen, Ihr Thema zu spezifizieren, die Arbeit zu strukturieren und die Qualität der Arbeit zu steigern.
Erst wenn Sie erste Themenideen entwickelt haben, sollten Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer suchen. Verschaffen Sie sich einen Überblick, zu welcher Person am Institut dieses Thema passen könnte und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bringen Sie den Antrag zur Bachelorarbeit ausgedruckt mit zum Gespräch. Wenn Sie sich über die Erstbetreuung verständigt haben, schlägt Ihnen Ihre Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter eine Person für das Zweitgutachten vor. Sie dürfen auch selber einen Vorschlag machen.
Das Thema der Arbeit wird im Antrag festgelegt. Sie können es maximal einmal ändern, allerdings nur innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung. Möchten Sie Ihr Thema danach noch ändern, gilt der neue Versuch als 1. Wiederholungsversuch.
Einen konkreten Titel brauchen Sie für die Antragstellung nicht, denn Thema und Titel der Arbeit sind nicht identisch. Den Titel der Arbeit können Sie ganz zum Schluss vor Abgabe der Arbeit formulieren, da er spezifischer als das Thema ist und die These der Arbeit genau auf den Punkt bringen soll.
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Anmeldung der Arbeit
Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen. Achten Sie bitte darauf, dass zwischen Anmeldung und Abgabe genügend Zeit liegt. Es gibt zusätzlich offizielle Anmeldefristen (Mai und Dezember), die Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes finden. Wenn Sie diese Anmeldefrist einhalten, ist der Abschluss im darauffolgenden Semester gewährleistet.
Als Beispiel: Melden Sie ihre Arbeit fristgerecht bis Mitte Dezember an, können Sie sichergehen, dass Sie ihr Studium zum Ende des kommenden Sommersemesters abschließen werden. Eine Anmeldung zu den Fristen ist aber NICHT verpflichtend.
- Füllen Sie nur die Kopfzeile des Antragformulars aus (Name, Matrikelnummer, Kernfach, Email und Unterschrift). Zur Antragstellung muss noch kein konkreter Titel vorliegen, es reicht das Thema der Bachelorarbeit.
- Geben Sie Ihren Antrag bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Diese Person "stellt" auch den Antrag. Das bedeutet, dass alles weitere inklusive das Thema von der betreuenden Person ausgefüllt wird. Die Unterschriften von Betreuenden und Prüfungsausschussvorsitzendem werden dann eingeholt.
- Als letztes müssen Sie im Prüfungsamt vorstellig werden, um dort das Thema offiziell entgegen zu nehmen und unterschreiben. Jetzt erst starten Ihre 23 Wochen Bearbeitungszeit. Für Studierende der Ethnologie ist Herr Banik im Zentralen Prüfungsamt zuständig.
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Schreiben und abgeben
- Umfang: von 40 Seiten
- Schriftart: Times New Roman
- Schriftgröße: 12pt
- Zeilenabstand: 1,5.
- Wenn Sie eine Feldforschung oder Interviews durchgeführt haben, müssen Daten wie Transkripte oder Feldnotizen nicht an die Arbeit angehängt werden
Sie geben zwei gedruckte Exemplare sowie eine elektronische Version (als CD, USB-Stick, oder als Datei per Email) Ihrer Bachelorarbeit mit einer unterschriebenen Selbstständigkeitserklärung im Prüfungsamt bei Herrn Banik ab. Die Erklärung sollte folgenden Wortlaut haben:
- Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Bachelorarbeit selbstständig und nur unter Verwendung der angegebenen Literatur und Hilfsmittel angefertigt habe. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Stellen sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch nicht veröffentlicht. Ich versichere außerdem, dass die elektronische Version dieser Arbeit mit der gedruckten Form übereinstimmt.
- Datum Unterschrift
Auf Antrag des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses kann die Bearbeitungszeit aus Gründen, die nicht selbst verschuldet sind (z.B. schwerwiegende Erkrankung) für einen kurzen Zeitraum verlängert werden. Über mögliche Verlängerungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Bitte wenden Sie sich an Herrn Banik im Prüfungsamt, wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben.
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Nach der Arbeit
Spätestens zwei Monate nach Abgabe gehen die Gutachten im Prüfungsamt ein und die Note wird im Hochschulportal verbucht. Die Gutachten dürfen sie einsehen oder sich von Gutachterin oder Gutachter per Email zuschicken lassen, sobald der Benotungsprozess abgeschlossen ist. Sie geben Ihnen wertvolle Hinweise bezüglich der Stärken und Schwächen Ihrer Arbeit.
Die Gesamtnote besteht aus den beiden Einzelnoten der Gutachter und wird 50/50 gewichtet, insofern die Bewertungen der beiden Gutachten „ausreichend“ (4,0) oder besser sind und nicht mehr als 2,0 auseinanderliegen. Falls sie mehr als 2,0 auseinanderliegen, wird ein drittes Gutachten hinzugezogen und die Note aus dem Mittel der beiden besseren Bewertungen gebildet. Wenn beide Noten „nicht ausreichend“ (5,0) sind, ist die Arbeit nicht bestanden, kann jedoch innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Sollten Sie nicht bestehen, können Sie die zwei Mal wiederholen. Die Wiederholung muss dann aber zu einem anderen Thema erfolgen.
Die Note der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Noten der Modulprüfungen des Kernfaches, des Wahlbereiches und der Bachelorarbeit. Die Note der Bachelorarbeit geht dabei mit der doppelten Anzahl ihrer Leistungspunkte in die Berechnung der Gesamtnote ein. Die Note der Bachelorarbeit macht damit etwa 11% der Gesamtnote aus.